Stellungsnahme zur ElektroG
Sehr Geehrte Kunden und Geschäftspartner,
das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient dazu elektrische und elektronische Geräte nach
Ende des Lebenszyklus einer umweltgerechten Entsorgung und Verwertung zuzuführen.
Die Verantwortung für die spätere Entsorgung übernimmt im Sinne von ElektroG der Erstinverkehrbringer.
Wir haben bei der Stiftung Elektro-Altgeraete-Register (EAR) für unsere Artikel der Fa. Projectiondesign / Norwegen
gemaess §6 Abs.2 ElektroG unsere Registrierung angemeldet.
Unsere WEEE-RG-Nr. lautet
weee-rg-nr. DE 33249560
Nur Geräte die über unsere autorisierten Fachhändler bezogen wurden können einer legalen und umweltgerechten
Entsorgung zugeführt werden. Für Geräte, die aus Re-Importe
oder von nicht autorisierten Händlern stammen, übernehmen weder Garantieleistungen noch die Altgeräteentsorgung.
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